Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Hessen 28.04.2003 3 K 3546/01, IWB 13/2004 S. 863

Einkommensteuer | kein Kindergeld nach dem deutsch-jugoslawischen Sozialabkommen bei Bezug einer Unfallrente

Ein in der Bundesrepublik Deutschland geduldeter Staatsbürger der Bundesrepublik Jugoslawien hat nach einem hier erlittenen Arbeitsunfall keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn er und seine Familie ihren Lebensunterhalt allein von einer Unfallrente und der Sozialhilfe bestreiten (, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VIII R 3/04).

[Wen]