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Das ungarische Insolvenzrecht
I. Einleitung
Nach der Wende 1989 kam im Zusammenhang mit den umfassenden Wirtschaftsreformen auch in Ungarn dem Insolvenzverfahren nach dem „Gesetz über das Konkurs-, Liquidations- und Abwicklungsverfahren”, dessen Grundfassung IL/1991 am in Kraft getreten ist, eine wichtige Rolle zu. Das Gesetz wurde mehrmals geändert; die bedeutendsten Änderungsgesetze waren das Gesetz Nr. LXXXI von 1993, das Gesetz Nr. XXVII von 1997 und das Gesetz Nr. CXXXVII von 2000, die darauf abzielten, ein Insolvenzverfahren zu gestalten, das marktwirtschaftlichen Anforderungen entsprechen und eine positive wirtschaftliche Entwicklung unterstützen soll. Im InsolvG sind drei Verfahren („Konkurs”, „Liquidation”, „Abwicklung”) geregelt, von denen nur zwei („Konkurs” und „Liquidation”) eigentliche Insolvenzverfahren sind und hier dargestellt werden. Das im InsolvG als „Konkurs” bezeichnete Verfahren (§§ 7 - 21) entspricht dem Begriff „Reorganisation” und wird im Folgenden so genannt. Das eigentliche Konkursverfahren mit dem Ziel der Verwertung der Masse und Verteilung des Erlöses wird im Gesetz als „Liquidation” (§§ 22 - 64) bezeichnet; da dieser Begriff unmissverständlic...