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BBV 7/2004 S. 8

Grunderwerbsteuerliche Anzeigepflicht bei mittelbarem Anteilserwerb an Grundbesitz haltender Gesellschaft

Der mittelbare Erwerb sämtlicher Anteile an einer Grundbesitz haltenden Gesellschaft über eine Beteiligungskette zwischengeschalteter Gesellschaften unterliegt der Grunderwerbsteuer. Im Falle der Aufeinanderfolge von grunderwerbsteuerlichen Ergänzungs- und Haupttatbeständen setzt eine Begrenzung der Steuererhebung auf den Unterschiedsbetrag der Bemessungsgrundlage die Identität des Erwerbers voraus. Dies gilt auch bei Umstrukturierungen innerhalb eines Konzerns. Die den Anlauf der Festsetzungsverjährung hemmende Anzeigepflicht bei Übertragung von 95 v. H. der Anteile an einer Grundbesitz haltenden Gesellschaft besteht auch bei mittelbarem Erwerb über zwischengeschaltete Gesellschaften (FG Düsseldorf, Urt. v. - 7 K 5365/01 GE).