Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Investitionszulage: Zugehörigkeit des Wirtschaftsguts zum Anlagevermögen während der Verbleibensfrist
Die Verbleibensvoraussetzung des § 1 Abs. 3 Nr. 2 InvZulG 1986 ist nicht erfüllt, wenn ein zulagenbegünstigtes Gebäude während des Dreijahreszeitraums durchgängig zwar zum Anlagevermögen des Investors und des Einzelrechtsnachfolgers gehört hat, nicht aber ununterbrochen zum Anlagevermögen des Investors und seines Gesamtrechtsnachfolgers. Eine eigenbetriebliche Verwendung des geförderten Wirtschaftsguts durch den Investor während des Dreijahreszeitraums genügt nicht. Es ist zweifelhaft, ob die Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts zum Anlagevermögen der Betriebsgesellschaft, die die Investition getätigt hat, dadurch ersetzt werden kann, dass ein Übergang ins Anlagevermögen einer Besitzgesellschaft im Sinne der Rechtsprechung zur (umgekehrten) Betriebsaufspaltung stattfindet. Denn die Rechtspr...