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Insolvenzrecht | Versagung der Bestellung eines Insolvenzverwalters wegen Interessenkollision
Die Bereitstellung eines in der ersten Gläubigerversammlung auf Vorschlag eines Großgläubigers gewählten, fachlich geeigneten Insolvenzverwalters kann versagt werden, wenn objektive Anhaltspunkte für eine Interessenkollision vorliegen (, ZIP 2004, 1113). Im entschiedenen Fall handelte es sich um die Zugehörigkeit des Insolvenzverwalters zu einer Anwaltssozietät, die von dem Großgläubiger zahlreiche, zum Teil noch nicht abgeschlossene Mandate erhalten hatte.