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VG Münster 29.03.2004 9 K 2029/01, NWB 29/2004 S. 233
Vergnügungsteuer | PC mit Internetanschluss
Nach dem rkr. (KStZ 2004 S. 120) ist ein PC mit Internetanschluss nicht bereits deswegen ein Spielapparat im Sinne des Vergnügungsteuergesetzes, weil er in einer Spielhalle aufgestellt ist.