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Umsatzsteuer | steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt (§ 4 Nr. 2, § 8 Abs. 2 UStG)
In der mit (BStBl 2004 I S. 346) veröffentlichten Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, ist die Firma Avanti Air GmbH & Co. KG, 57299 Burbach, unzutreffender Weise als Avanti Air GmbH bezeichnet. Außerdem ist die Firma Nordavia Fluggesellschaft mbH, 20144 Hamburg, irrtümlicherweise nicht mehr in der Liste aufgeführt. Mit Schr. v. - IV D 1 - S 7155a - 22/04 veröffentlicht daher das BMF die berichtigte Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, nach dem Stand vom . Diese Liste tritt an die Stelle der Liste, die dem beigefügt war.