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FG Köln 24.06.2004 2 K 2241/02, NWB 29/2004 S. 231

Einkommensteuer | KSt-Anrechnungsverfahren europarechtswidrig?

Ob die Ungleichbehandlung in- und ausländischer Dividenden nach dem alten KSt-Anrechnungsverfahren (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG a. F.) mit der im EG-Vertrag garantierten Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 56 und 58 EGV) vereinbar und damit europarechtstauglich ist, hält der 2. Senat des FG Köln für zweifelhaft und legt deshalb diese Frage mit Beschl. v. - 2 K 2241/02 dem EuGH zur Vorabentscheidung vor: Nach § 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG a. F. konnte ein inländischer Anleger, der sich an einer inländischen Körperschaft beteiligt hatte, die KSt dieser Gesellschaft auf seine ESt anrechnen. Bei einer Beteiligung an einer ausländischen Körperschaft war die Anrechnung ausländischer KSt hingegen ausgeschlossen. Dies bedeutet eine Benachteiligung der Beteiligung an einer ausländischen KapGes. Deswegen hat der EuGH nunmehr über die Frage zu entscheiden, ob § 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG a. F. mit Art. 56 und Art. 58 EGV vereinbar ist.