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Einkommensteuer | Einsatz von Objekten im Rahmen eines gewerblichen Grundstückshandels (§ 15 Abs. 2 EStG)
Zum notwendigen BV eines durch Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze entstandenen gewerblichen Grundstückshandels gehören nach dem nicht nur die Objekte, deren Veräußerung zur Annahme des gewerblichen Grundstückshandels geführt hat, sondern auch nicht in zeitlichem Zusammenhang mit ihnen veräußerte Objekte, die jedoch von vornherein eindeutig zur Veräußerung bestimmt waren.