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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 10594/01 EFG 2004 S. 1198

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b

Arbeitszimmer bei Nutzung durch andere Personen

Leitsatz

  1. Zum Begriff des häuslichen Arbeitszimmers.

  2. Ein Büroraum, der nicht nur vom Stpfl. sondern auch von anderen Personen intensiv genutzt wird, ist kein Arbeitszimmer i.S.d. § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG. Ob ein Raum einer häuslichen Einbindung an das eigengenutzte Wohnhaus unterliegt, ist daher ohne Belang.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 868 Nr. 15
EFG 2004 S. 1198
EFG 2004 S. 1198 Nr. 16
WAAAB-23981

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