Doppelte Haushaltsführung ausländischer Saisonarbeitskräfte
Nach der Neuregelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG durch das StÄndG 2003 vom (BStBl 2003 I S. 710) und der Streichung der Richtlinienregelung des R 43 Abs. 5 LStR können ab dem nur noch Arbeitnehmer mit eigenem Hausstand Mehraufwendungen anlässlich einer beruflich begründeten doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen.
Bei ausländischen Arbeitnehmern, die nur für drei Monate im Inland z.B. als Erntehelfer tätig sind (sog. Saisonarbeitnehmer), ist die Prüfung der Voraussetzung des eigenen Hausstands im Regelfall äußerst schwierig.
Um die Prüfung zu erleichtern, wird es der größten betroffenen Gruppe der polnischen Saisonarbeitskräfte gestattet, die Voraussetzung „eigener Hausstand” durch eine von der – Heimatbehörde ausgestellte Bestätigung nachzuweisen. Hierzu haben die Arbeitnehmer das beigefügte zweisprachige Formblatt „Bestätigung für den Nachweis der doppelten Haushaltsführung” zu verwenden. Die polnische Übersetzung wurde von einer öffentlichen, bestellten und beeidigten Urkundenübersetzerin auf ihre Richtigkeit hin bestätigt.
Liegen aufgrund der Angaben der Heimatbehörde im Formblatt die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung vor, können die Finanzämter auf einen weiteren Nachweis verzichten. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann darauf eine ablehnende Entscheidung gestützt werden. Eine weitere Prüfung im Einzelfall wird durch die Bestätigung der Heimatbehörde nicht ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Heimatbehörde keine weiteren Angaben zum Wohnsitz bei nicht verheirateten Arbeitnehmern machen kann.
Die Heimatbehörden der Saisonarbeitskräfte sind nicht verpflichtet, die Bestätigung zu erteilen. Dem Arbeitnehmer ist daher nicht verwehrt, den Nachweis auf andere Weise zu führen.
Darüber hinaus ist es nicht zu beanstanden, wenn Saisonarbeitskräfte anderer Staaten dieses Formblatt verwenden. Voraussetzung ist eine amtliche Übersetzung durch einen öffentlich, bestellten und beeidigten Übersetzer in der jeweiligen Heimatsprache.
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Zaswiadczenie: Potwierdzenie prowadzenia podwójnego gospodarstwa domowego | |||||
– sezonowa sila robocza – | |||||
Bestätigung für den Nachweis der doppelten Haushaltsführung | |||||
– saisonbeschäftigte Arbeitskräfte – | |||||
Niniejszym potwierdza sie, ze Es wird bescheinigt, dass | |||||
Pan/Pani Herr/Frau | : | ||||
data urodzin Geburtstag | : | ||||
ma stale miejsce | |||||
zamieszkania pod | |||||
nastepujacym adresem: | |||||
(ulica, miejscowosc) hier unter folgender Adresse (Straße/Wohnort) seinen/ihren Wohnsitz hat. | |||||
Stan cywilny* Familienstand* | □
| zonaty/zamezna (metryka slubu zostala przedlozona) verheiratet (Heiratsurkunde wurde vorgelegt) | |||
□
| stanu wolnego ledig | □
| wdowa/wdowiec verwitwet | ||
□
| rozwiedziony/w separacji geschieden/dauernd getrennt lebend |
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Dalsze dane dotyczace stalego miejsca zamieszkania* – tylko w tym wypadku, kiedy wnioskodawca jest stanu wolnego – | |
Weitere Angaben zum Wohnsitz* – nur in den Fällen, wenn der Antragsteller nicht verheiratet ist – | |
□ | Wnioskodawca jest wlascicielem albo lokatorem mieszkania/domu. Der Antragsteller ist Eigentümer oder Mieter der Wohnung/des Hauses. |
□ | Wnioskodawca mieszka w domu/mieszkaniu swojego partnera / partnerki. Der Antragsteller wohnt in der Wohnung/im Haus seines Lebenspartners/seiner Lebenspartnerin. |
□ | Wnioskodawca mieszka w domu/mieszkaniu u krewnych. Der Antragsteller wohnt in der Wohnung/im Haus von anderen Verwandten. |
□ | Brak danych lub nie dotyczy. Hierzu können keine Angaben gemacht werden. |
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Miejscowosc, data Ort, Datum | Podpis, pieczatka gminy Unterschrift, Stempel der Gemeinde | ||
* odpowiednie zaznaczyc przez „X”/Zutreffendes ankreuzen |
Wskazówki:
Informujemy wnioskodawce, ze urzad miasta/gminy nie jest zobowiazany do wydania powyzszego potwierdzenia. W tym przypadku mozna dostarczyc inne dowody potwierdzajace spelnienie wymagan prowadzenia podwójnego gospodarstwa domowego.
Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass er keinen Anspruch auf diese Bestätigung durch die Gemeinde hat. Wird von der Gemeinde keine Bestätigung erteilt, kann der Nachweis, ob die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung vorliegen, auf andere Weise erbracht werden.
Przedlozenie powyzszego potwierdzenia nie uprawnia do zwrotu kosztów wynikajacych z prowadzenia podwójnego gospodarstwa domowego.
W niektórych przypadkach urzedy skarbowe moga zazadac dalszych dowodów.
Die Vorlage dieser Bestätigung begründet keinen Rechtsanspruch auf die beantragten Werbungskosten. Die Finanzämter können in Einzelfällen weitere Nachweise verlangen.
Finanzministerium Baden-Württemberg v. - 3 - S 2352/34
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
PAAAB-23898