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Einigungsvorschlag zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat einen Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts vorgelegt.
Dazu erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks:
Das Vermittlungsergebnis bedeutet eine weitere Stärkung der mittelständischen Unternehmen. Der Beschluss stellt sicher, dass steuerlichen Manipulationsmöglichkeiten ein weiterer Riegel vorgeschoben wurden. Außerdem berücksichtigt der Vorschlag insgesamt eine Stabilisierung der Steuerbasis für die Kommunen, so Hendricks.
Die Beschlussempfehlung sieht insbesondere weitere Verbesserungen bei der steuerfreien Reinvestitionsrücklage vor: Die Grenze für die Reinvestitionsrücklage wird von 50.000 € auf 500.000 € verzehnfacht. Diese Summe können Unternehmen innerhalb von zwei Jahren aus erzielten Verkaufsgewinnen steuerfrei in Beteiligungen und bewegliche Wirtschaftsgüter sowie innerhalb von vier Jahren in Gebäude reinvestieren. Allein diese Maßnahme führt zu zusätzlichen Entlastungen für die mittelständische Wirtschaft in Höhe von rund 1 Mrd. DM.
Der Vermittlungsvorschlag sieht außerdem vor, dass zurückbehaltenes Sonderbetriebsvermöge...