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OLG Schleswig 04.12.2003 7 U 144/01, NWB 28/2004 S. 227

Straßenverkehrsrecht | Haftung bei Unfall auf verschmutzter Straße

Eine Haftung wegen Betriebs eines Fahrzeugs kommt grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn ein Verkehrsunfall aus Verschmutzungen auf einer Straße herrührt, die ein Traktor mit Anhänger infolge Erntebetriebs verursacht hat. Auf einen nahen zeitlichen Zusammenhang zum Unfall kommt es nicht an. Der Unfall wird für den Halter des Traktors nicht schon dadurch unabwendbar, dass er ein Warnschild aufstellt. Der zu fordernden höchstmöglichen Sorgfalt entspricht es nur, die Verschmutzungen der Fahrbahn zu beseitigen (OLG Schleswig, Urt. v. - 7 U 144/01, MDR 2004, 629).