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FinMin Baden-Württemberg 22.06.2004 3 - S 4521/24, NWB 28/2004 S. 225

Grunderwerbsteuer | Auswirkungen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf die grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage (§ 13b UStG)

Die Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf alle umsatzsteuerpflichtigen Umsätze, die unter das GrEStG fallen, ist mit Wirkung ab 1. 4. 2004 in Kraft getreten und grundsätzlich auf alle Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. 3. 2004 bewirkt werden (zur Anwendung im Einzelnen wird auf , BStBl 2004 I S. 453 verwiesen; s. dazu ausführlich Langer, NWB F. 7 S. 6233 ff.). Zu den Auswirkungen der Änderung des § 13b UStG auf die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage gilt gem. Folgendes: In Optionsfällen wird die USt zwingend vom Erwerber geschuldet; sie ist damit nicht mehr Bestandteil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung. Gleiches gilt für Lieferungen von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren ...