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BFH 12.05.2004 X R 59/00, NWB 28/2004 S. 224

Gewerbesteuer | Erstreckung der Gewerbesteuerbefreiung der Betriebskapitalgesellschaft auf das Besitz(personen-)Unternehmen (§ 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG)

Mit Beschl. v. 12. 5. 2004 - X R 59/00 hat der X. Senat des BFH dem Großen Senat des BFH gem. § 11 Abs. 2 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Erstreckt sich die Befreiung der Betriebs-KapGes von der GewSt nach § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG bei einer Betriebsaufspaltung auch auf die Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit des Besitz(personen-)Unternehmens? – Anmerkung: In diesem Fall der „umgekehrten Abfärbung” steht sich die Rspr. des BFH selbst im Wege, weil sie stets die Selbständigkeit der beiden Unternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung betont hat. Die Vorlage zum Großen Senat des BFH war indessen nur deshalb geboten, weil der VIII. Senat des BFH nicht von seiner bisherigen Rspr. abweichen wollte. Sowohl der I. als auch der IV. Senat des BFH haben der Abweichung zugestimmt.