Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlustes nach
§ 17 EStG
Wesentlichkeitsgrenze
Einkommensteuer 1999
Leitsatz
1. Ein Auflösungsverlust ist in
dem Jahr zu erfassen, in dem feststeht, dass kein Vermögen an die
Gesellschafter verteilt wird und dass keine weiteren wesentlichen
Anschaffungskosten oder Auflösungskosten anfallen, wobei unerheblich ist,
ob das Gesamtvollstreckungsverfahren bereits abgeschlossen ist.
2. Ist der Verlust danach (Leitsatz
1) im Veranlagungsjahr 1999 entstanden, so ist für die Frage der
Wesentlichkeit der Beteiligung auf die für dieses Jahr geltende Rechts-
und Gesetzeslage abzustellen. Eine wesentliche Beteiligung ist danach bei einer
Beteiligung von wenigstens 10% anzunehmen.
Fundstelle(n): UAAAB-23707
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.