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FG Münster Urteil v. - 1 K 5537/01 E,F EFG 2004 S. 1361

Gesetze: EStG § 9 Abs 1, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1, EStG § 9

Werbungskosten:

Schuldzinsen

Leitsatz

Schuldzinsen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Gesellschaft können nicht als (nachträglich) Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden, da ein für den Abzug notwendiger Zusammenhang der Zinsen mit der Einkünfteerzielung nach Beendigung derselben nicht mehr möglich ist.

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 1277 Nr. 21
EFG 2004 S. 1361
EFG 2004 S. 1361 Nr. 18
FAAAB-23670

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