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FG Köln Urteil v. - 5 K 4083/02 EFG 2004 S. 1454

Gesetze: EStG § 33 Abs 1, EStG § 33

Außergewöhnliche Belastungen:

Aufwendungen zur Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags keine außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

1) Aufwendungen für die Rückabwicklung eines Kaufvertrags für ein selbst genutztes EFH sind nicht außergewöhnlich i.S. des § 33 Abs. 1 EStG.

2) Sie können darüber hinaus nur dann zwangsläufig i.S. des § 33 Abs. 1 EStG sein, wenn auch der Abschluss des Kaufvertrags selbst zwangsläufig war. Die Gründe für die Rückabwicklung sind für die Zwangsläufigkeit ohne Bedeutung.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 877 Nr. 15
EFG 2004 S. 1454
EFG 2004 S. 1454 Nr. 19
OAAAB-23667

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