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Umsatzsteuer | Veräußerung von vermieteten Gewerbe-Immobilien als nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a UStG
Gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG setzt der Vorsteuerabzug voraus, dass die Steuer für den berechneten Umsatz geschuldet wird. Nicht abziehbar ist eine unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuer, die lediglich nach § 14 Abs. 2 oder Abs. 3 UStG geschuldet wird. Sind die streitigen Lieferungen im Rahmen einer nichtsteuerbaren Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a UStG erbracht worden, kann der Erwerber die ausgewiesenen Beträge nicht abziehen. Wie der entschieden hat, ist es nicht ernstlich zweifelhaft, dass bei Übertragung verpachteter/vermieteter (Gewerbe-)Immobilien unter Fortführung des Pacht-/Mietvertrags durch den Erwerber eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a UStG vorliegt. – Anmerkung: Im Streitfall – es ging um die AdV – unterlag der Kläger und Antragsteller, der von verschiedenen Verkäuf...