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BFH 20.04.2004 IX R 39/01, NWB 27/2004 S. 215

Einkommensteuer | Bereitschaft, mit privaten Beziehungen bei geschäftlicher Transaktion behilflich zu sein, als steuerbare Leistung (§ 22 Nr. 3 EStG)

Dem sind folgende Leitsätze vorangestellt: (1) Bekundet jemand einem anderen gegenüber seine Bereitschaft, mit seinen persönlichen Beziehungen bei einer geschäftlichen Transaktion behilflich zu sein und erhält er dafür eine Provision, so ist dieses Verhalten nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar. (2) Auf eine Ermittlungspflichtverletzung des FA kann sich gegenüber einer Änderung des Bescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nicht berufen, wer den Sachverhalt ganz bewusst falsch darlegt und bei dem FA daher einen Irrtum über einen tatsächlichen Geschehensablauf hervorruft. – Anmerkung: Dass die einmalige Vermittlungsleistung der Klin. zur Steuerpflicht einer dafür erhaltenen Provision nach § 22 Nr. 3 EStG führt, kann eigentlich kaum überraschen. Das eigentliche Problem des Falls liegt daher bei der Änderungsbefug...