Hähnchenmastbetrieb als gewerbliche Tätigkeit; maßgeblicher Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten
Leitsatz
Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten ist nach § 51 Abs. 4 Satz 1 BewG aus der Anlage 1 zum BewG zu
entnehmen. Danach beträgt der Umrechnungsschlüssel für Jungmasthühner 0,0017.
Soweit die EStR davon abweichen (Umrechnungsschlüssel 0,0013) ist das rechtswidrig, denn ein vom Gesetz abweichender, in
Verwaltungsrichtlinien niedergelegter Umrechnungsschlüssel darf ebenso wenig Anwendung finden, wie eine Umrechnung der Tierbestände
nach dem individuellen Futterbedarf.
Da die Regelung in den EStR (Abschn. 124a EStR) gesetzwidrig ist, besteht insoweit keine Selbstbindung der Verwaltung.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1245 EFG 2004 S. 1245 Nr. 16 NAAAB-23316
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