Keine steuerliche Anerkennung vorzeitiger Kaufpreiszahlung bei Wohnungserwerb unter Familienangehörigen
Leitsatz
Erwirbt eine Stpfl. eine Wohnung von ihrer Tochter, so können Kaufpreiszahlungen, die bereits vor Abschluss des notariellen
Kaufvertrages geleistet worden sind, steuerrechtlich nicht als Kaufpreiszahlungen anerkannt werden, da unter fremden Dritten
vorzeitige Zahlungen nicht üblich sind.
Die Übernahme von Verpflichtungen, die über die vertraglichen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag hinausgehen, sind i.d.R.
nur durch verwandtschaftliche Verbundenheit zu erklären und daher steuerlich unbeachtlich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 822 Nr. 14 TAAAB-23314
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