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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 223/97

Gesetze: AO § 163, UStG § 24, UStG § 15a

Vorsteuerberichtigung bei Wechsel der Besteuerungsform von der Regelbesteuerung zur Durchschnittssatzbesteuerung

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen einer Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO.

  2. Das (BStBl I 1995, 831), wonach der Übergang von der Regelbesteuerung zur Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG zwar eine Änderung der Verhältnisse hinsichtlich der Wirtschaftsgüter darstellt, deren Berichtigungszeitraum nach § 15a UStG noch nicht abgelaufen ist, die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen aber erst für Wirtschaftsgüter gelten sollen, die nach dem erstmals verwendet worden sind, legt § 15a UStG nicht anders aus als der BFH, sondern ordnet zu Gunsten der Stpfl. nur die Anwendung der BFH-Rspr. erst nach einer Übergangsfrist an.

  3. Das stellt damit eine Ermessensrichtlinie dar, die zu einer Selbstbindung der Verwaltung hinsichtlich der Ermessensausübung führt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 834 Nr. 14
PAAAB-23311

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