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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 617/03 EFG 2004 S. 1216

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1

Aufwendungen für Legasthenie-Behandlung als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

  1. Aufwendungen eines Unterhaltspflichtigen für die Behandlung eines Kindes, dessen Lese- und Rechtschreibfähigkeit beeinträchtigt ist, können nur dann als Krankheitskosten gem. § 33 EStG berücksichtigt werden, wenn die Lese- und Rechtschreibschwäche im konkreten Fall eine Krankheit darstellt und wenn die Aufwendungen zum Zweck ihrer Heilung oder Linderung getätigt werden. Denn eine Lese- und Rechtschreibschwäche stellt nicht in jedem Falle eine Krankheit dar.

  2. Ob eine Krankheit im vorgenannten Sinne gegeben ist, ist durch ein rechtzeitiges amtsärztliches Gutachten nachzuweisen.

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 815 Nr. 14
EFG 2004 S. 1216
EFG 2004 S. 1216 Nr. 16
IAAAB-23309

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