Keine Kürzung des Vorwegabzugs bei Alleingesellschaftergeschäftsführer; keine agB bei Scheidungsfolgekosten
Leitsatz
1) Der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen des Alleingesellschaftergeschäftsführers einer GmbH ist nicht zu kürzen, wenn
die Gesellschaft ihm eine Altersversorgung zugesagt hat.
2) Wird über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung um den Zugewinnausgleichsanspruch der geschiedenen Ehefrau nicht aufgrund
eines Antrages eines Ehegatten im Verbund des § 621 Abs. 1 ZPO entschieden, sondern erfolgt sie aufgrund einer außergerichtlichen
Einigung, stellen die damit zusammenhängenden Aufwendungen für den Rechtsanwalt und für den Gutachter keine agB dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1217 EFG 2004 S. 1217 Nr. 16 QAAAB-23286
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