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Arbeitsrecht | Ausstellung eines Arbeitszeugnisses nach Insolvenzeröffnung
Arbeitgeber, die zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verurteilt wurden, müssen dieser Pflicht auch dann noch nachkommen, wenn über das Vermögen ihres Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Anspruch auf Zeugniserteilung stellt keine Forderung dar, die das Insolvenzvermögen betrifft. Er ist daher nicht vom Vollstreckungsverbot des § 89 InsO erfasst ().