Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Saarland 17.03.2004 1 K 95/02, NWB 26/2004 S. 207

Einkommensteuer | Kosten eines Unterhaltsabänderungsverfahrens als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG)

Der Grundsatz, wonach Kosten eines Zivilprozesses keine agw. Bel. darstellen, ist keine starre Regel. So sind Ausnahmen denkbar, wenn der Rechtsstreit einen für den Stpfl. existenziell wichtigen Bereich berührt und der Stpfl. ohne den Rechtsstreit Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der geschiedene Ehemann eine Unterhaltsabänderungsklage erhebt, die sich auf eine Verbesserung der Einkommenssituation seiner geschiedenen Ehefrau stützt ().