Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | begünstigter Personenkreis nach § 10a EStG bei der privaten Altersvorsorge
Zum begünstigten Personenkreis nach § 10a EStG gehören auch unbeschränkt estpfl. Personen, die einer ausländ. gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, soweit die Pflichtmitgliedschaft der deutschen Rentenversicherungspflicht vergleichbar ist (Tz. 10 des , 2333, BStBl 2002 I S. 767). Die OFD Frankfurt a. M. führt in ihrer Vfg. v. - S 2222 A - 10 - St II 2.08 für bestimmte Anrainerstaaten der Bundesrepublik Deutschland die Rechtsvorschriften auf, auf deren Grundlage eine Pflichtmitgliedschaft von AN in einem Rentenversicherungssystem besteht, die der Pflichtmitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar ist.