BFH Beschluss v. - XI R 29/00

Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache (Abzug von Aufwendungen für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe) nach EuGH-Entsch.

Gesetze: FGO § 138 Abs. 2; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 8

Instanzenzug:

Gründe

1. Der Rechtsstreit ist infolge der übereinstimmenden Erklärungen der Beteiligten in der Hauptsache erledigt. Da diese Erklärungen erst im Revisionsverfahren abgegeben wurden, ist das angefochtene Urteil einschließlich der darin enthaltenen Kostenentscheidung gegenstandslos geworden. Der Senat hat nunmehr nur noch über die Kosten des gesamten Verfahrens zu entscheiden (vgl. , BFH/NV 2003, 1204).

2. Die Kostenentscheidung beruht auf § 138 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung. Dem Antrag der Kläger und Revisionskläger, die Aufwendungen für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 8 des Einkommensteuergesetzes abzuziehen, wurde stattgegeben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 2004 S. 1282
BFH/NV 2004 S. 1282 Nr. 9
ZAAAB-23150