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BBK 12/2004 S. 4412

KG | korrespondierende Bilanzierung von Darlehensforderungen an Gesellschafter

Eine Wertberichtigung (Teilwertabschreibung) auf eine mit dem Gesellschaftsverhältnis zusammenhängende, in einer Sonderbilanz zu aktivierende Darlehensforderung des Gesellschafters gegen die PersGes ist gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII B 25/04) aufgrund des Grundsatzes der sog. korrespondierenden Bilanzierung auch dann nicht zulässig, wenn der Darlehensanspruch wertlos ist, weil er weder von der Gesellschafterin noch von einem persönlich haftenden Gesellschafter beglichen werden kann (Nichtanwendung des handelsrechtlichen Imparitätsprinzips im Rahmen des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG). Der handelsrechtlich bereits eingetretene Verlust dürfe steuerlich erst im Zeitpunkt der Beendigung der Gesellschaft bzw. im Rahmen der Ermittlung eines Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns des...