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Personengesellschaft | Steuerpflicht bei gewerblicher Prägung
Gem. unterliegt die vermögensverwaltende Tätigkeit einer gewerblich geprägten PersGes der GewSt. Die (sachliche) GewSt-Pflicht einer gewerblich geprägten PersGes beginne mit Aufnahme ihrer vermögensverwaltenden Tätigkeit, wobei die GewSt-Pflicht einer solchen gewerblich geprägten PersGes nicht von der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr abhängig sei.