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Keine Aktivierung des Anspruchs auf Rückvergütung der Versicherungsprämie einer Mehrjahresperiode
Der Anspruch auf Rückvergütung einer Versicherungsprämie (Gewinnanteil), der sich entsprechend dem Schadensverlauf während der voraussichtlich mehrjährigen Vertragsdauer erhöhen und ermäßigen kann und der erst bei Vertragsbeendigung feststeht, kann gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 82/03) nicht vor Ablauf des Vertrags aktiviert werden.