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FG Bremen Beschluss v. - 2 K 166/03 (2) EFG 2004 S. 1139

Gesetze: GKG § 13 Abs. 1 S. 2, GKG § 25 Abs. 2 S. 1, StBerG § 46 Abs. 2, FGO § 6, ZPO § 348

Streitwert des Verfahrens wegen Widerruf der Bestellung zum Steuerberater

Unmaßgeblichkeit der Einzelrichterübertragungsbestimmung des § 348 ZPO für den Finanzprozess

Steuerberatungssachen (§ 33 Abs. 1 Nr. 3 FGO)

Leitsatz

Auf die „Gegenvorstellung” des Klägers vom und unter Abänderung des Beschlusses vom wird der Streitwert auf EUR 50.000,00 festgesetzt. Im übrigen wird die Gegenvorstellung und die (Streitwert)Beschwerde zurückgewiesen.

Dieser Beschluss ergeht gerichtsgebührenfrei.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1139
YAAAB-23065

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