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Steuerberatung | unerlaubte Rechtsberatung bei Abfassung eines Gesellschaftsvertrags
Ein vertraglicher Schadensersatzanspruch des Mandanten wegen einer behaupteten Falschberatung eines Steuerberaters ist nicht gegeben, wenn der Steuerberater mit der Beratung eine ihm nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht erlaubte Rechtsberatung übernommen hat (hier: Ausarbeitung gesellschaftsrechtlicher Verträge bzw. Erstellung eines Konzepts, wie die Einlagen der Gesellschafter zu erbringen sind). Ein derartiger Vertrag verstößt gegen ein gesetzliches Verbot und ist gem. § 134 BGB unwirksam. In einem derartigen Fall kommt aber eine Haftung des Steuerberaters aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. mit Art. 1 § 1 RBerG in Betracht (, GI 2004, 18).