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Umsatzsteuer | Nachweis der Ansässigkeit eines Unternehmers im Ausland durch eine sog. Unternehmerbescheinigung
Ein Stpfl. (hier: eine GmbH mit Sitz in Luxemburg, deren Gesellschaftszweck der grenzüberschreitende Güterverkehr zu Wasser ist), der eine von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellte sog. Unternehmerbescheinigung i. S. des § 61 Abs. 3 UStDV 1993 vorlegt, ist nach dem nur dann nicht als in diesem Mitgliedstaat ansässig anzusehen, wenn gewichtige Anhaltspunkte gegen die Richtigkeit der Bescheinigung sprechen.