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BFH 18.03.2004 V R 11/02, NWB 25/2004 S. 197

Verwaltungszustellungsgesetz | notwendige Angaben zur einwandfreien Identifizierung der zuzustellenden Sendung im Fall eines erstmaligen Umsatzsteuerbescheids

Der entschieden, dass nach § 3 Abs. 1 Satz 2 VwZG die zuzustellende Sendung mit einer ausreichenden, den Inhalt der Sendung einwandfrei identifizierenden Geschäftsnummer versehen sein muss. Diese Voraussetzung ist jedenfalls bei Zustellung des ersten USt-Bescheids für den VZ erfüllt, wenn die Postzustellungsurkunde als „Geschäftsnummer” (§ 3 Abs. 1 Satz 2 VwZG) die zutreffende Steuernummer verbunden mit dem Zusatz „UStB 97” ausweist.