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FG Köln Urteil v. - 6 K 6547/99 EFG 2004 S. 782

Gesetze: AO 1977 § 173, AO 1977 § 173 Abs. 1, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 88

Einkünfteermittlung; Verfahren

Bescheidänderung; Steuerfestsetzung

Leitsatz

1. Bestandskräftige Steuerbescheide können grundsätzlich geändert werden, soweit dem FA Tatsachen nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen.

2. Eine Änderung ist dann nicht mehr möglich, wenn die Finanzbehörde schon bei der Steuerfestsetzung die ihr nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen bei Erfüllung der ihr obliegenden Ermittlungspflicht hätte feststellen können.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 782
EFG 2004 S. 782 Nr. 11
WAAAB-22850

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