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FG Münster Urteil v. - 1 K 7673/00 F EFG 2004 S. 819

Gesetze: EStG § 4 Abs 2, EStG § 4 Abs 2 S 2, EStG § 52, EStG § 52 Abs 9, EStG § 6b, AO § 180, AO § 180 Abs 1, AO § 180 Abs 1 Nr 2a, EStG § 4

Bilanzen:

Nur eingeschränkte Bilanzänderung, wenn Antrag erst nach dem gestellt worden ist

Leitsatz

Die die Bilanzänderung einschränkende Vorschrift des § 4 Abs. 2 S. 2 EStG n.F. ist bei verfassungskonformer Einschränkung des § 52 Abs. 9 EStG i.d.F. des StBereinG 1999 jedenfalls dann für Veranlagungszeiträume vor 1999 anzuwenden, wenn der Antrag auf Bilanzänderung erst nach dem gestellt worden ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DB 2005 S. 4 Nr. 34
DStRE 2004 S. 1386 Nr. 23
EFG 2004 S. 819
EFG 2004 S. 819 Nr. 11
PAAAB-22848

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