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FG Münster Urteil v. - 7 K 1486/00 E EFG 2004 S. 1179

Gesetze: AO § 173 Abs 1, AO § 173 Abs 1 Nr 1, AO § 173

Verfahren:

Unzureichende Sachverhaltsaufklärung durch das Finanzamt

Leitsatz

Dem Finanzamt ist eine Änderung der bestandskräftigen Steuerfestsetzung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verwehrt, wenn die nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen bei ordnungsgemäßer Erfüllung der nach § 88 AO bestehenden Ermittlungspflicht schon vor der Steuerfestsetzung hätten bekannt sein können und der Steuerpflichtige den relevanten Sachverhalt richtig, vollständig und deutlich unterbreitet hat.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 1105 Nr. 18
EFG 2004 S. 1179
EFG 2004 S. 1179 Nr. 16
HAAAB-22803

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