Unzureichende Sachverhaltsaufklärung durch das Finanzamt
Leitsatz
Dem Finanzamt ist eine Änderung der bestandskräftigen Steuerfestsetzung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nach den Grundsätzen von
Treu und Glauben verwehrt, wenn die nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen bei ordnungsgemäßer Erfüllung der nach § 88
AO bestehenden Ermittlungspflicht schon vor der Steuerfestsetzung hätten bekannt sein können und der Steuerpflichtige den
relevanten Sachverhalt richtig, vollständig und deutlich unterbreitet hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 1105 Nr. 18 EFG 2004 S. 1179 EFG 2004 S. 1179 Nr. 16 HAAAB-22803
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