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FG Köln Urteil v. - 4 K 5314/01 EFG 2004 S. 1227

Gesetze: EStG § 66 Abs 2, EStG § 70, EStG § 66

Kindergeld:

Zur Bindungswirkung eines ablehnenden Kindergeldbescheides

Leitsatz

1) Die Bindungswirkung eines bestandskräftigen, die Gewährung von Kindergeld ablehnenden Bescheids beschränkt sich auf die Zeit bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe.

2) Wird nach sachlicher Prüfung eine in zeitlicher Hinsicht uneingeschränkte ablehnende Entscheidung gefällt, so betrifft diese sämtliche davor liegende Zeiträume, für die ggf. weitere, möglicherweise noch nicht beschiedene Kindergeldanträge gestellt worden sind.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1227
EFG 2004 S. 1227 Nr. 16
NAAAB-22801

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