Einordnung von Mischbetrieben nach dem Schwerpunkt der
wirtschaftlichen Tätigkeit anhand der Wertschöpfungsanteile der
einzelnen Tätigkeiten für die Abgrenzung der nach § 3 Satz 2
InvZulG 1993 von einer Förderung ausgenommenen Wirtschaftszweige
Investitionszulage 1994
Leitsatz
Bei der Bestimmung der
Wertschöpfungsanteile nach dem vom BMF zur Verfügung gestellten
Berechnungsverfahren (Schreiben v. ,
BStBl 1993 I S. 904) umfassen die von den
Umsätzen nach
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3
UStG abzuziehenden Vorleistungen auch Raumkosten, soweit
keine Miete und keine Pacht, Versicherungsaufwendungen, Reparatur- und
Kfz-Kosten, Werbe- und Reisekosten und sonstige betriebliche Kosten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1319 EFG 2004 S. 1319 Nr. 17 DAAAB-22800
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