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FG Köln Beschluss v. - 11 K 3261/99, 11 K 3536/00, 11 K 3519/01 EFG 2004 S. 1242

Gesetze: FGO § 62 Abs 2FGO § 62 Abs 2 S 2FGO § 62aFGO § 62a Abs 2StBerG § 3StBerG § 3 Nr 3BRAO § 59cBRAO § 59hGG Art 3 GGArt 12 GGArt 12 Abs 1 FGO § 62

Finanzgerichtsordnung:

Zurückweisung einer Rechtsanwalts-AG wegen fehlender Zulassung

Leitsatz

1) Eine Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer AG ist als Bevollmächtigte zurückzuweisen, wenn sie keine Zulassung zum Anwaltsberuf hat.

2) Die Notwendigkeit einer eigenen Zulassung der Rechtsanwalts-AG entfällt auch nicht für den Fall, dass die Rechtsanwalts-AG unter Identitätswahrung als Rechtsnachfolgerin einer Rechtsanwalts-GmbH, der eine Zulassung erteilt worden war, durch Umwandlung geschafft worden ist.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1242
CAAAB-22793

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