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Kursverlust wegen falscher Unternehmenszahlen
Bei ständiger Veröffentlichung falscher Unternehmenszahlen besteht eine Vermutung dafür, dass diese falschen Angaben Motiv für den Erwerb von Aktien waren. Der Verlust nach Offenlegung der Täuschung und damit einhergehendem Kursverfall kann wegen sittenwidriger Schädigung als Schadenersatz verlangt werden (LG Frankfurt, Urt. v. - 3 - 7 O 47/02).