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Aufwendungen eines Mieters für den Anbau eines Fahrstuhls als außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen eines Ehepaars für den behindertengerechten Umbau eines von ihm gemieteten Einfamilienhauses (Einbau eines Fahrstuhls, Umbau eines Badezimmers), die durch eine unheilbare Lähmungserkrankung der Ehefrau verursacht sind und dieser die bestmögliche Lebensqualität bei Weiternutzung des Hauses ermöglichen sollen, können nach der Entscheidung des FG Düsseldorf v. - 16 K 2824/01 E als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, wenn die Steuerpflichtigen hierdurch keinen über bloß spekulative Möglichkeiten hinausreichenden und deshalb hinreichend konkretisierten Gegenwert erwerben.