Zur Frage der Änderung einer vorläufigen Veranlagung bei nachträglicher Feststellung von Rechtsfehlern
Leitsatz
Zweifelt das Finanzamt zunächst nur an den tatbestandlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Eigenheimzulage und gewährt
daher den Vorkostenabzug nach § 10 i EStG für eine nach dem EigZulG begünstigte Wohnung gemäß § 165 Abs. 1 Satz 1 AO nur vorläufig,
kann es den Einkommensteuerbescheid nicht gemäß § 165 Abs. 2 Satz 1 AO wieder ändern, soweit es nunmehr feststellt, dass die
Vorkostenpauschale aufgrund des zeitlichen Anwendungsbereichs des § 10 i EStG zu Unrecht gewährt worden ist.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 943 EFG 2004 S. 943 Nr. 13 RAAAB-22441
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