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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 2919/03

Gesetze: EStG § 3 Nr. 12

Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen

Leitsatz

Aufwandsentschädigungen für ein Arbeitszimmer sind steuerfrei, wenn die Aufwendungen Personen in gleicher dienstlicher Stellung im Durchschnitt der Jahre in etwa der Höhe der Aufwandsentschädigung erwachsen, selbst wenn der Steuerpflichtige nach den tatsächlichen Verhältnissen in den Streitjahren kein steuerlich zu berücksichtigendes Arbeitszimmer besaß.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAB-22417

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