Schätzung weiterer Kapitaleinkünfte aufgrund Beschlagnahme eines Order-Barschecks
Leitsatz
Die Annahme einer Steuerhinterziehung und der damit verbundenen Verlängerung der Festsetzungsfrist kann nicht allein auf
ein reduziertes Beweismaß infolge der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen gestützt werden („in dubio
pro reo”).
Das Auffinden eines auf den Steuerpflichtigen ausgestellten Order-Barschecks einer luxemburgischen Bank kann demnach nur
bei einer Schätzung in offener Festsetzungsfrist die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass die Kapitalanlage der banküblichen
Mindestanlage entsprach und dem Steuerpflichtigen hieraus Zinserträge zugeflossen sind.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1098 VAAAB-22405
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