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Pauschalrückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen bei Bauunternehmen
Ein Bauunternehmen, das in den zu beurteilenden VZ lediglich an fünf Großaufträgen tätig gewesen ist, darf gem. nrkr. (BFH-Az.: I B 42/04) Pauschalrückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen in Höhe von 1 % des garantiebehafteten Umsatzes bilden. Großaufträge bergen, insbesondere wenn sie in der Anfangsphase der betrieblichen Tätigkeit übernommen werden, ein größeres Risiko der Inanspruchnahme als kleinere Bauprojekte.