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Zuwendungen an Arbeitnehmer bei Geschäftsjubiläum
Zuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich des Geschäftsjubiläums einer aus Schwestergesellschaften bestehenden Unternehmensgruppe können nach dem (BFH/NV 2004 S. 618) auch dann steuerfrei sein, wenn die rechtlich selbständige arbeitgebende Gesellschaft nicht selbst 25 Jahre oder ein Mehrfaches davon bestand.