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BFH 17.02.2004 VIII R 26/01, NWB 23/2004 S. 177

Abgabenordnung | Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem GmbH-Geschäftsanteil (§§ 39, 41 AO; § 17 EStG)

Schließen einander nicht nahe stehende Personen einen formunwirksamen Kaufvertrag über den Geschäftsanteil an einer GmbH, geht nach dem das wirtschaftliche Eigentum über, wenn dem Erwerber das Gewinnbezugsrecht und das Stimmrecht eingeräumt werden oder der zivilrechtliche Gesellschafter verpflichtet ist, bei der Ausübung des Stimmrechts die Interessen des Erwerbers wahrzunehmen, vorausgesetzt, die getroffenen Vereinbarungen und die formwirksame Abtretung werden in der Folgezeit tatsächlich vollzogen. Die Zurechnung der Beteiligung an der KapGes im Rahmen des § 17 EStG ist nach § 39 AO und nicht nach handelsbilanzrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen.